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Juristisches

Juristisches für Radioaktive

Für den Betrieb eines Radiosenders muß man eine sogenannte "juristische Person" sein. Eine lose Ansammlung von Leuten würde von den Behörden niemals eine Lizenz erhalten. Dies geschieht aus mehreren Gründen:

  • Haftung
    Jemand muß für das Gesamtprojekt verantwortlich zeichnen und dafür haftbar gemacht werden können.
  • Finanzierung
    Die Kosten für den Betrieb eines Senders übersteigen die Möglichkeiten von Einzelpersonen bei weitem, wenn man nicht irgendwelche reichen Freunde hat.
  • Transparenz der Abhängigkeiten
    Aufgrund der hohen Kosten entstehen zwangsweise Abhängigkeiten. Bei der Lizenzvergabe schauen die Behörden hier ganz besonders genau hin. Die Frage, wer wie Einfluß auf das Programm und dessen Inhalte nehmen kann, spielt eine entscheidende Rolle. Alleine schon deshalb hätte eine von außen nicht durchschaubare Gruppe von Leuten keine Chance.

Da freie Radios kommerziellen Rundfunk strikt ablehnen - also keine Firma sein wollen - und mit anderen Rechtsformen wie beispielsweise der der Stiftung über zu wenig oder gar keine Leute verfügen, die sich mit sowas auskennen, greifen sie in aller Regel auf die Rechtsform des eingetragenen Vereins zurück.

  • Ein Verein hat von gesetzeswegen einen gewählten Vorstand, der per Eintrag in das öffentlich zugängliche Vereinsregister der Öffentlichkeit namentlich bekannt ist.
  • Ein Verein hat klar definierte Rechte und Pflichten, sowohl aufgrund seiner Satzung, als auch gesetzlich geregelt.
  • Ein Verein kann vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden. Das bringt erhebliche Erleichterungen bei der Besteuerung mit sich.
  • Viele kennen sich mit dem Vereinsleben aus, weil sie vorher bereits in anderen Vereinen tätig waren.

Obwohl man als Radioaktiver die "Vereinsmeierei" nicht selten als kleinmütig empfindet, so ist es aus den oben genannten Gründen noch immer die beste von allen zur Auswahl stehenden Rechtsformen für ein Freies Radio.

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Satzung 090308